Berlin, Bildungsgerechtigkeit

Weiterer Klärungsbedarf bei Schulöffnung für Abschlussklassen

Nach den gestern verlängerten Lockdown-Maßnahmen macht der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, auf ein nicht ausreichend betrachtetes Problem aufmerksam: „Der Beschluss, dass Abschlussjahrgänge in die Schulen gehen dürfen, wird viel zu oft aus einer Abitur-zentrierten Sichtweise heraus gesehen. Tatsächlich gibt es aber auch in der 9. und 10. Klasse Abschlussprüfungen und vielerorts werden an einer Schule sowohl sogenannte Schnellläuferklassen unterrichtet, die nach 12 Jahren Abitur machen, als auch diejenigen, die es nach 13 Jahren erlangen. Im Endeffekt sind damit bis zu vier Jahrgänge in den Schulen – und auch im öffentlichen Nahverkehr unterwegs. Zudem wurden keine Regelungen erlassen, in welcher Form dieser Unterricht dann stattfindet. Dürfen die Schülerinnen und Schüler selbst in Hochinzidenz-Gebieten in voller Klassenstärke in den Präsenzunterricht? Welche Infektions-schutzmaßnahmen werden getroffen? Sind die Lehrkräfte mit FFP2-Masken versorgt, um sich und andere zu schützen? Das sind alles noch offene Fragen, bevor ab der nächsten Woche die Schule für die Abschlussklassen wieder starten könnte. Vor der Beantwortung dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger herumdrücken.“

Er drängt zudem auf nachvollziehbare und einheitliche Regelungen, die sich an klaren Indikatoren orientieren: „Wir haben immer gesagt, dass es keinen Sinn ergibt, Orte mit einer Inzidenz von 35 genauso zu behandeln, wie Orte, an denen gerade die 900er-Marke durchbrochen wurde. Andersherum muss aber gelten: An jedem Ort, an dem die gleiche Inzidenz auftritt, müssen auch die gleichen Maßnahmen greifen. Anders ist den Menschen vor Ort doch gar nicht mehr vermittelbar, weshalb dort die und dort die Maßnahmen getroffen werden.“