Gute Bildung insgesamt muss der Anspruch sein
Anlässlich des heute im Auftrag der Bitkom veröffentlichten Rechtsgutachtens „Rahmenbedingungen eines Rechts auf digitale Bildung“ kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann.
„Ich bin der Auffassung, dass wir einen eigenen Rechtsanspruch auf digitale Bildung nicht brauchen. Entscheidend ist der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Bildung, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zu den Schulschließungen während des Lockdowns ausgestaltet hat. Es muss geklärt werden, was ‚gute‘ Bildung bedeutet beziehungsweise, wie es das Bundesverfassungsgericht formuliert, was den ‚unverzichtbaren Mindeststandard von Bildungsangeboten‘ kennzeichnet. Dieser Standard hat dann für alle Bildungsangebote zu gelten, egal ob analog oder digital. Ohne Frage braucht es eine flächendeckende, nachhaltige und alle relevanten Aspekte mitdenkende fortschreitende Digitalisierung von Schule und ein Lernen aus der Corona-Pandemie. Das betont auch der VBE immer wieder mit Nachdruck. Viel zu viele Ungleichheiten und Bildungsungerechtigkeiten hat die Pandemie unter das Brennglas gerückt. Unverzichtbare Standards, wie es das Bundesverfassungsgericht nennt, haben dann auch für die digitale Bildung zu gelten, und zwar in allen Dimensionen, bei Technik, Infrastruktur, Pädagogik und Didaktik genauso wie bei digitalen Anwendungen und (Weiter-)Bildungsangeboten für Lehrkräfte. Nur so lässt sich qualitativ hochwertige digitale Bildung für Schülerinnen und Schüler realisieren“.