Berlin, Frühkindliche Bildung Bildungsfinanzierung

Qualität frühkindlicher Bildung jetzt zukunftsfest sichern!

Heute haben die Länder im Bundesrat die Bundesregierung zu einer nachhaltigen Finanzierungsbeteiligung von Maßnahmen zu einer Verbesserung der Kita-Qualität aufgefordert. Zuvor hatten Ende März die Familienministerin Paus und die Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz Aulepp einen „Letter of intent“ veröffentlicht, in dem beide angeben, eine Weiterführung des KiTa-Qualitätsgesetzes anzustreben. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, kommentiert: „Alle wollen, keiner kann? Schon Ende März gab es eine Absichtserklärung der zuständigen Ministerinnen, nun eine Aufforderung der Länder an den Bund. Die Verfügbarkeit und Qualität frühkindlicher Bildung ist ein zentraler Faktor für den Bildungserfolg eines Kindes. Wenn sich alle einig sind, dass dies gesichert und weiter ausgebaut werden soll, muss man sich schon sehr wundern, weshalb das nicht einfach angepackt wird. Des Pudels Kern ist die Finanzierung und es wäre angemessen, dies auch so in der Öffentlichkeit darzustellen.“

Durch das Gute-Kita-Gesetz wurden von 2019 bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro vom Bund investiert. Das KiTa-Qualitätsgesetz hatte ein Volumen von 4 Milliarden Euro, mit denen in 2023 und 2024 die Weiterentwicklung von Einrichtungen frühkindlicher Bildung gefördert wurde. Der VBE Bundesvorsitzende Brand fordert: „Wir sehen hohe Bedarfe, die Qualität entsprechend den Bedürfnissen vor Ort zu sichern und zu steigern. Dafür braucht es ein Finanzvolumen in ähnlicher Höhe der bisherigen Unterstützung. Auch wenn die Legislatur nächstes Jahr endet, braucht es den Mut, eine langfristige und nachhaltige Finanzierung festzulegen. Der finanziellen Verantwortung können die Kommunen nicht allein gerecht werden. Es bedarf eben der Investition des Bundes. Dies aus zwei einfachen Gründen: Zum einen kann der Bund so die Erreichung der in der Rahmengesetzgebung festgelegten Ziele besser nachhalten und zum anderen kommt er seiner grundgesetzlich verankerten Verantwortung nach, für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sorgen.“