Bundesverwaltungsgericht verweigert Ausgleich für Mehrarbeit

Der Fall des ehemaligen niedersächsischen Grundschulleiters Frank Post steht stellvertretend für viele Lehrkräfte und Schulleitungen. Post hatte über Jahre deutlich mehr gearbeitet, als es seine reguläre Arbeitszeit vorsah, und dafür einen Ausgleich verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dies nun ab. Begründung: Lehrkräfte und Schulleitungen könnten Mehrarbeit nicht eigenständig leisten und später abrechnen, sofern sie nicht vom Dienstherren angeordnet wurde. Wer dauerhaft überlastet ist, müsse dies anzeigen, Aufgaben zurückstellen und Entlastung einfordern.

Der VBE kritisiert diese realitätsferne Sichtweise. Sie verlagert die Verantwortung für strukturelle Probleme auf diejenigen, die den Schulbetrieb trotz Personalmangels und wachsender Anforderungen aufrechterhalten. Überlastungsanzeigen führten in der Praxis selten zu einer Lösung. Der Verband fordert deshalb, Mehrarbeit grundsätzlich zu vermeiden oder verbindlich auszugleichen. Eine Arbeitszeiterfassung kann dabei helfen – allerdings nur, wenn sie der Entlastung und dem Gesundheitsschutz diene und nicht zur zusätzlichen Kontrolle und Mehraufwand werde. Entscheidend sei, dass dokumentierte Mehrarbeit konkrete Folgen habe: weniger Aufgaben, mehr Personal, Vergütung oder Freizeitausgleich.