Integration

„Kinderkopftuch(verbot?!) an Schulen“: Beckmann bezieht in virtuellem Fachgespräch Stellung

Auf Einladung der FDP Bundestagsfraktion trafen sich am 19. Oktober 2020 Vertreter*innen aus den Bereichen Schule und Bildung, um in einem virtuellen Fachgespräch Perspektiven zur komplexen Thematik „Kinderkopftuch(verbot?!) an Schulen“ auszutauschen. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, machte unter anderem deutlich, dass die Entscheidung, ob ein Kopftuch getragen werden kann oder nicht, derzeit der Schulleitung obliege. Sie müsse entscheiden, ob das Tragen eines Kopftuches den Schulfrieden störe. Denn nur ein solch gewichtiger Grund rechtfertige nach bisheriger Rechtsprechung die Einschränkung des Rechtes auf freie Religionsausübung, zu der das Tragen eines Kopftuches zähle. Beckmann machte klar, dass diese an Schulleitungen übertragende Verantwortung zu groß sei, da sie gleichzeitig dafür sorgen müsse, dass sowohl das Tragen als auch das Nichttragen eines Kopftuchs nicht zur Ausgrenzung von oder Rechtfertigungsdruck auf muslimische Mädchen führe und es unklar sei, wann der Schulfriede gestört sei. Er betonte, dass Schule nicht stellvertretend eine gesellschaftliche Kontroverse lösen könne, in der das Tragen eines Kopftuchs von Teilen als frauen- und emanzipationsfeindlich abgelehnt und in Teilen als religiöse Pflicht verstanden würde. Beckmann forderte, dass es der Staat aufgrund der Bedeutung und komplexen Zusammenhänge als seine Pflicht begreifen müsse, Räume zu schaffen, in denen jede und jeder die eigene Religion reflektieren kann. Deshalb fordere der VBE seit jeher auch islamischen Religionsunterricht unter staatlicher Schulaufsicht.