Kooperationsverbot aufgeweicht: Gesetzesänderung im Bundestag verabschiedet

Der Digitalpakt ist seiner Umsetzung einen Schritt nähergekommen. Früh hatte sich die Bundesregierung dafür entschieden, den Digitalpakt über eine Aufweichung des Kooperationsverbots zu realisieren. Bisher hatte die Formulierung im Grundgesetz dafür gesorgt, dass nur in finanzschwache Kommunen investiert werden kann. Nun wurde der Artikel 104c so umformuliert, dass allgemein Investitionen ermöglicht werden können:

„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. […]“

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, begrüßte diesen Schritt, mahnt aber: „Nun müssen schnellstmöglich Zuständigkeiten geklärt, Prozesse aufgestellt und erläutert und Ansprechpartner benannt werden. Pflicht der Länder ist es nun, eine Fortbildungsoffensive für die Lehrkräfte zu initiieren. Zudem sind die Lehrkräfte in die Fortschritte einzubeziehen, der jeweils aktuelle Stand ist transparent zu machen und die Expertise der Lehrkräfte zum Beispiel bei der Anpassung von Lehrplänen muss einbezogen werden.“ Außerdem wies er darauf hin, dass die 5 Milliarden Euro nur ein Anfang sein können. „Eine Strategie für nachhaltige Investitionen ist erforderlich“, so Beckmann weiter.

 

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