Bildungsgerechtigkeit

Gegen die Notversorgung im Bildungsbereich – für ein Recht auf schulische Bildung

veröffentlicht am 16. Dezember 2022


Die Daten des IQB-Bildungstrends 2021 haben schonungslos offengelegt, was Lehrkräfte in den Schulen längst wussten. Die Kompetenzen in den Bereichen Lesen, Zuhören, Orthografie und Mathematik nehmen kontinuierlich ab. Immer mehr Schülerinnen und Schüler erreichen die Mindeststandards nicht mehr, die soziale Schere klafft immer weiter auseinander, die Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom sozioökonomischen Hintergrund verschärft sich weiter und infolgedessen nimmt die Bildungsungerechtigkeit im deutschen Bildungssystem zu, anstatt ab.

Die Probleme beginnen aber nicht erst in der Schule. Das Ländermonitoring der Bertelsmann-Stiftung und die vom VBE beauftrage DKLK-Studie 2022 belegen es: Nicht einmal ein Drittel der Kitas erreicht den aus wissenschaftlicher Sicht erforderlichen Betreuungsschlüssel und immer mehr Kitas sind gezwungen, zeitweise in aufsichtspflichtrelevanter Personalunterdeckung zu arbeiten. Der Personalmangel in den Kitas verhindert vielerorts frühkindliche Bildung und frühkindliche Förderung. Für den Schuleintritt grundlegende Kompetenzen können nicht mehr vermittelt werden und Bildungsbenachteiligungen werden so in der ersten Stufe unseres Bildungssystems angelegt. Besonders Kinder, die aufgrund ihres sozioökonomischen Umfelds besonderer Förderung bedürfen, sind von dieser Entwicklung übermäßig stark betroffen. Sie haben somit bereits zu Beginn ihrer schulischen Bildungslaufbahn kaum eine Chance, sich in ihrer Altersgruppe auf Augenhöhe zu begegnen. In der Konsequenz erreichen sie am Ende der Kitazeit nicht die Voraussetzungen, die für einen nahtlosen Übergang in die Grundschule erforderlich sind.

Da aber auch die Grundschulen unter massivem Personalmangel leiden, sind auch die dortigen Lehrkräfte trotz höchsten Engagements nicht in der Lage, die aus der Kita mitgebrachten Defizite durch das notwendige Maß an individueller Förderung auszugleichen. So ist es wenig verwunderlich, dass immer mehr Kinder am Ende der Grundschule die Kompetenzen vermissen lassen, die sie für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn in den weiterführenden Schulen benötigen. Die Kernkrise unseres Bildungssystems, der Personalmangel, verhindert, dass sich die vorhandenen Talente und Potenziale bei den Kindern und Jugendlichen entfalten können. Die zunehmende Verengung auf das, was abprüfbar ist, untergräbt den Grundgedanken von Schule als Lern- und Entwicklungsort. Die für eine umfassende demokratische Bildung und Erziehung so notwendige Ressource Zeit steht immer weniger zur Verfügung. Durch die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft in den Lerngruppen entstehende Herausforderungen können von den Lehrkräften ohne die Unterstützung durch andere Professionen nicht bewältigt werden.

Der VBE fordert daher:

  • Die Politik muss eine qualitätsvolle Bildung in Kita und Schule als eine Herausforderung annehmen, die nur in einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden kann.
  • Die Beseitigung des Fachkräftemangels in Kita und Schule muss oberste Priorität haben, ohne die Qualität der Ausbildung abzusenken. Seiteneinsteigende müssen vor- und weiterqualifiziert werden. Nur die vollständige Lehrbefähigung kann den Qualitätsstandards für ein gutes Bildungsangebot genügen.
  •  Die Herausforderungen in den Kitas und den Schulen und die gestiegenen Ansprüche an die Einrichtungen erfordern mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen schon seit Jahren eine ganzheitliche Herangehensweise. Frühkindliche Bildung in der Kita ist mehr als Betreuung und Schule ist mehr als Unterricht. Aus diesem Grund benötigen wir in den Einrichtungen multiprofessionelle Ansätze, Sichtweisen und Herangehensweisen.
  • Die Digitalisierung im Bildungsbereich hat eine dienende und unterstützende Funktion und soll mit zielgerichteten Angeboten individuelle Förderung stärken. Digitalisierung kann und darf keine Lehrkräfte ersetzen! Vielmehr muss externe und professionelle Unterstützung bei der Einrichtung und Wartung der notwendigen technischen Infrastruktur in Schulen und Kitas gewährleistet sein.
  • Für die für 2026 beschlossene Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule muss die Politik die notwendigen Voraussetzungen für eine gelingende Umsetzung schaffen. Dazu gehören ausreichendes und qualifiziertes Personal sowie ein entsprechendes Raumangebot.

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