Bildungsgerechtigkeit Ganztag Lehrkräftebildung/-mangel

In letzter Minute: Rechtsanspruch auf Ganztag

Nach Jahren teilweise erbittert geführter Verhandlungen und einem Stopp des Projekts im Bundesrat kommt er nun doch noch: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde im September in einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages geändert beschlossen und konnte so auch den Bundesrat passieren. Diskussionspunkt war bis zuletzt die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten und die Vergabe der Gelder. So war eigentlich geplant, dass diese nur als Investition in Anspruch genommen werden dürfen, wenn damit neue Plätze für die Betreuung geschaffen werden. Für diejenigen Länder, die bereits ein gut ausgebautes Angebot haben, war das nicht akzeptabel. Gut, dass das korrigiert wurde und nun auch Gelder für die Aufrechterhaltung bestehender Angebote abgerufen werden können.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann, kritisierte das Vorhaben trotzdem, denn das Hauptproblem bei der Ganztagsbetreuung werde nicht angegangen und demnach vermutlich zu Beginn des Rechtsanspruchs ab 2026 nicht gelöst sein: der Fachkräftemangel. Er kommentierte: „Die Umsetzung des Ganztagsanspruchs muss unter Personalvorbehalt stehen. Es braucht zunächst eine massive Personalgewinnungskampagne. Dabei muss sich von selbst verstehen, dass alle Personen, die im Ganztag arbeiten werden, pädagogisch qualifiziert sein müssen. So wird gewährleistet, dass die Betreuung der Kinder keine Verwahrung am Nachmittag ist, sondern den Kindern pädagogisch anspruchsvolle Angebote unterbreitet werden. Der klare Auftrag von Schule ist, Kinder zu bilden und zu erziehen.“