Bildungsgerechtigkeit

Chance verspielt – Keine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

"Selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos aufgezeigt worden wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Gerade jetzt wäre es ein wichtiges Zeichen gewesen, die Rechte von Kindern fast 30 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Dass diese große Chance, die Rechte von Kindern und Jugendlichen hierüber sichtbarer, einforder- und einklagbarer zu machen, durch die fehlende Kompromissbereitschaft der Parteien vertan wurde, ist enttäuschend“, kommentiert der Bundesvorsitzende des VBE, Udo Beckmann, das im Juni gescheiterte Koalitionsvorhaben, über das wir im VBE Newsletter des Monats Mai noch optimistisch unter dem Titel „Kinderrechte auf dem Weg ins Grundgesetz“ berichteten.

„Wir erleben gerade, dass insbesondere gefährdete Gruppen wie geflüchtete Kinder, Kinder mit Behinderungen, Armutsbetroffene Kinder oder Kinder, die in konfliktreichen Situationen aufwachsen, zusätzlich benachteiligt werden. Nicht nur, aber auch deshalb müssen wir die Rechte von Kindern nachhaltig stärken. Eine  klar und stark formulierte Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz muss deshalb politisches Ziel bleiben“, fordert Beckmann.