VBE Bundesversammlung: Neuer geschäftsführender Vorstand gewählt

Ehrenvorsitz für Udo Beckmann

Der neu gewählte geschäftsführende Vorstand des VBE (v.l.n.r.): Stefan Behlau, Gerhard Brand, Rolf Busch, Tomi Neckov

Mit einem überzeugenden Votum für alle Kandidaten hat die Bundesversammlung des VBE, höchstes Entscheidungsgremium des Verbandes, am 16. Dezember 2022 in Berlin einen neuen geschäftsführenden Vorstand gewählt. Erstmals konnte die Veranstaltung, nach zwei coronabedingt digitalen Zusammenkünften, wieder in Präsenz stattfinden. Neuer Bundesvorsitzender ist der bisherige Schatzmeister des VBE, Gerhard Brand, Landesvorsitzender des VBE Baden-Württemberg. Auf der Position des 1. Stellvertreters wurde Rolf Busch bestätigt, dessen Heimatverband der thüringer lehrerverband (tlv) ist. Für die Position des 2. Stellvertreters wurde Tomi Neckov, 2. Vizepräsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), gewählt. Schatzmeister ist fortan Stefan Behlau. Er führt im Rahmen einer Doppelspitze den Landesverband Nordrhein-Westfalen (VBE NRW). Im Arbeitsbereich Tarifpolitik gibt es einen Wechsel: Der VBE wird künftig durch die stellvertretende Bundesvorsitzende Rita Mölders (VBE NRW) vertreten, nachdem Jens Weichelt, der sich über viele Jahre in diesem Bereich verdient gemacht hat, nicht noch einmal zur Verfügung stand. Alle weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden führen ihr Amt fort.

Emotional wurde es, als der langjährige Bundesvorsitzende des VBE, Udo Beckmann, sich mit seiner letzten Rede in dieser Rolle offiziell verabschiedete, gefolgt von langanhaltendem Applaus und vielen würdigenden und persönlichen Dankesworten. Der neue Bundesvorsitzende, Gerhard Brand, sagte unter anderem:

„Danke, Udo, für die Zeit, in der du diesen Verband geleitet und dazu beigetragen hast, dass er kontinuierlich an Reputation gewinnt. Mit großem Engagement, enormen Weitblick und der Gabe, die vielen verschiedenen Persönlichkeiten im Bundesvorstand auf eine gemeinsame Linie einzuschwören, hast du dir selbst ein Vermächtnis geschaffen.“

Beckmann war von 2009 bis 2022 Bundesvorsitzender des VBE. Schon seit 1997 war er stellvertretender Bundesvorsitzender. Dem VBE gehört er bereits seit 1979 an. Von 1996 an und parallel zu seinem Engagement im Bundesverband führte er bis 2017 den VBE NRW als Landesvorsitzender. Für seine immensen Verdienste für den Verband wurde er zum Ehrenvorsitzenden ernannt. In der Begründung heißt es:

„Unter seinem Vorsitz profilierte sich der VBE als eine der beiden großen Lehrkräfteorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu einer starken bildungs- und gewerkschaftspolitischen Organisation. Mit hohem Engagement, einem steten Quell an Ideen und seinem festen Wertekompass formte er den VBE Bundesverband zu einem eigenständigen Impulsgeber in der Bildungslandschaft.“

Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Ulrich Silberbach, verlieh Beckmann im Anschluss an sein Grußwort auf der VBE Bundesversammlung und seine persönlichen Dankesworte die goldene Ehrennadel des dbb für dessen außergewöhnlichen Verdienste.

In seinem auf der Bundesversammlung verabschiedeten Leitantrag fokussiert der VBE auf den enormen Fachkräftemangel und die fehlenden Ressourcen im Bildungsbereich. Der VBE Bundesverband wird danach weiter von der Politik einfordern, qualitätsvolle Bildung in Kita und Schule zu gewährleisten. Dafür muss die Beseitigung des Fachkräftemangels oberste Priorität haben, ohne die Qualität der Ausbildung abzusenken.

Die Herausforderungen in den Bildungseinrichtungen und die gestiegenen Ansprüche an sie erfordern mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen eine ganzheitliche Herangehensweise, hierfür benötigen die Einrichtungen multiprofessionelle Ansätze und Sichtweisen. Zudem muss nach dem Ausstattungsschub nun der Digitalisierungsschub kommen. Durch Fortbildung und externe professionelle Unterstützung bei der Wartung muss die Fokussierung auf die dienende und unterstützende Funktion digitaler Prozesse ermöglicht werden.

Nicht zuletzt ist Kernforderung, jetzt in die Strukturen zu investieren und endlich die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026 zu schaffen. Dazu gehören ausreichendes und qualifiziertes Personal sowie ein entsprechendes Raumangebot.