Bildungsgerechtigkeit

Gegen die Absenkung des Bildungsniveaus durch „Mindeststandards“

veröffentlicht am 1. Dezember 2023


Die Bildungskrise ist allgegenwärtig. Eine relevante Zahl an Schülerinnen und Schülern verlässt die Schule ohne das Erreichen grundlegender Kompetenzen in Deutsch und Mathematik. Die Politik überbietet sich mit Ideen, wie darauf zu reagieren ist. Als Versprechen von Vergleichbarkeit aber auch von einem in jedem Fall zu erreichenden Standards, wird immer öfter der „Mindeststandard“ in die Debatte eingeführt.

Der VBE sieht den „Mindeststandard“ als sehr kritisch an. Zum einen ist die Debatte um einen Mindeststandard eine Geisterdiskussion, da durch Curricula und Kompetenzbeschreibungen längst festgelegt ist, welchen Wissens-, Kenntnis- und Kompetenzstand Schülerinnen und Schüler nach festgelegten Zeiträumen im Bildungssystem erreicht haben sollten.

Zum anderen kann ein „Mindeststandard“ Erwartungen an einen homogen zu erreichenden Lernstand legen, der die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler nicht ausreichend abbilden kann – gerade in Zeiten stärker werdender Projekt- und Gruppenarbeiten, von Inklusion und durch die Lernenden getriebene Lernprozesse.

Und nicht zuletzt lässt diese Debatte außer Acht, dass die Bedingungen vor Ort nicht stimmen. Würden deshalb „Mindeststandards“ verfehlt, werden am Ende die Fachkräfte für strukturelle Defizite abgestraft. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Es ist außerdem zu befürchten, dass der Vorwurf laut würde, dass die Festlegung von „Mindeststandards“ nicht entlang tatsächlicher notwendiger Lernstände erfolgen würde, sondern anhand der erreichbaren Lernstände. So würden sich Schulen dafür rechtfertigen müssen, eine Absenkung des Niveaus voranzutreiben. Dem ist entgegenzuwirken.

Der VBE wird sich daher in der weiteren politischen Debatte dagegen aussprechen, einen „Mindeststandard“ neu zu definieren.


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