Ohne Ganztagsanspruch in die Sommerpause – Werden sich die Länder in den Sommerferien noch einig?
Nach jahrelangen Verhandlungen und Beteiligungsprozessen wurde das Ganztagsförderungsgesetz mit der denkbar knappsten Frist in Bundestag und Bundesrat eingebracht – und ist trotz vieler Zugeständnisse der Bundesregierung im Bundesrat nicht angenommen worden. Ein Kritikpunkt: Länder, die bereits eine hohe Betreuungsquote vorweisen können, haben nicht gleichermaßen die Möglichkeit, von den Investitionen zu profitieren, da diese darauf ausgerichtet sind, neue Plätze zu schaffen. Das hatte auch der VBE in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf betont. „Hätte die Politik da schon aufmerksam zugehört und auf die Expertise aus dem Bildungsbereich vertraut, wären wir heute womöglich in einer anderen Lage“, kommentierte der VBE Bundesvorsitzende, Udo Beckmann.
Eigentlich wäre das Gesetzgebungsverfahren noch am Freitag, den 25. Juni 2021, gescheitert. Mit Anrufung des Vermittlungsausschusses war klar, dass keine regulären Termine mehr für die nachfolgende Abstimmung im Bundestag bestehen. Nun bleibt aber doch noch eine Chance, denn der Bundestag hat für den 7. September 2021 eine Sondersitzung einberufen. Der Bundesrat würde dann am 17. September 2021 darüber abstimmen. Schlussendlich ändere aber auch das nichts daran, dass das Hauptproblem zur Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztagsbildung nicht angegangen werde. „Ohne eine Fachkräfteoffensive kann dieser nicht verwirklicht werden“, so Beckmann.