Beteiligen, wen es betrifft!
VBE Bundesvorstand fordert in gemeinsamer Position Kernpunkte für den Schulbetrieb
Vielerorts sind die Schulen wieder offen, in manchen Gegenden sogar schon wieder geschlossen. Trotz der unklaren Entwicklung der Infektionslage halten die Kultusministerien daran fest, nach den Sommerferien einen regulären Schulbetrieb „anzustreben“. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, hat herausgestellt, dass es aber nicht ausreicht, an den entsprechenden Beschluss der Kultusministerkonferenz die Relativierung „sofern es das Infektionsgeschehen zulässt“ anzuhängen. Denn, was in der Öffentlichkeit ankommt, sei das Versprechen, dass es bald einen Weg zurück in die Normalität gebe. Der entstehende Unmut, dass das im Schulalltag aber nicht umgesetzt werden könne, trifft dann allein Lehrkräfte und Schulleitungen. Beckmann unterstrich in unterschiedlichen Stellungnahmen, dass mittelfristig flächendeckend kein regulärer Schulbetrieb gewährleistet werden kann – und von der Politik auch nicht versprochen werden darf. Die von der KMK erwartete Rückendeckung ist mit dem aktuellen Beschluss ausgeblieben. Dies hat der Bundesvorstand des VBE zum Anlass genommen, fünf Kernforderungen zu Konzepten für den Schulbetrieb aufzustellen. Hier nachfolgend finden Sie diese in gekürzter Form. Die Position können Sie in voller Länge hier nachlesen. Sie sind Ende Juni auch der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Dr. Stefanie Hubig, in einem Brief zugegangen, in dem Beckmann auch die Beteiligung der Lehrkräftevertretungen als demokratisch legitimierte Organisation anmahnte.
1) Transparente Pläne für unterschiedliche Szenarien
Es muss für alle eintretenden Situationen Planungen geben, die transparent und öffentlich zu kommunizieren sind, sodass jederzeit klar ist, was zu tun ist und wer für wen Ansprechperson ist.
Essenziell ist zudem, dass die Schulleitungen konkrete Rahmenanforderungen erhalten, an denen sie sich orientieren, innerhalb derer sie aber entsprechend der Situation vor Ort frei agieren können. Die Eigenverantwortung muss unterstützt werden, aber darf kein Mittel zum Abschieben von Verantwortung sein. Die Haftung für alle Lockerungsmaßnahmen trägt das Ministerium.
2) Ressourcenorientierung statt Theorie
Die Planungen müssen sich an den zur Verfügung stehenden Ressourcen orientieren. Dabei ist insbesondere auf Vorhaben zu verzichten, die weder personell noch durch die entsprechende Ausstattung in den Schulen unterlegt sind.
3) Mehr Zeit und Wertschätzung für neue Kompetenzen statt starrer Curricula
Der aktuellen Situation angemessen braucht es Zeit. Dabei hat anderes Vorrang vor dem Abarbeiten starrer curricularer Anforderungen. Dafür braucht es entsprechende Vorgaben.
Zudem ist wertzuschätzen, dass Schülerinnen und Schüler in der Krise Kompetenzen, wie zum Beispiel Eigenständigkeit und Resilienz, weiterentwickelt oder neu erworben haben.
4) Arbeits- und Gesundheitsschutz im Fokus
Es braucht eine Abwägung zwischen einem möglichst normalen Schulbetrieb und Arbeits- und Gesundheitsschutz. Jede Aufhebung von Schutzmaßnahmen an Schulen muss gut begründet sowie ausführlich kommuniziert werden. Zudem sind alternativen Schutzmaßnahmen stets zu prüfen.
Neben der Einhaltung von Hygieneregeln muss auch eine psychologische Betreuung der Lehrenden und Lernenden gewährleistet werden. Dies gelingt am besten in multiprofessionellen Teams, deren Mitglied auch eine Schulgesundheitsfachkraft sein sollte.
Es braucht klare und nachvollziehbare Regelungen, wie sich Lehrkräfte, die Risikogruppen angehören, von der Pflicht, vor Ort zu unterrichten, entbinden lassen können. Dies ist keine Entscheidung, die der Schulleitung aufgebürdet werden darf. Auch für Schülerinnen und Schüler, die Risikogruppen angehören, braucht es klare Regelungen für die Befreiung vom Präsenzunterricht und Konzepte für die Unterstützung im Homelearning.
5) Lernrückstände ausgleichen; Bildungsgerechtigkeit fördern
Es ist teilweise zu gravierenden Lernunterschieden gekommen, die nun stärkenorientiert auszugleichen sind. Für die notwendige individuelle Förderung braucht es mehr Personal, zum Beispiel durch den bedarfsgerechten Einsatz multiprofessioneller Teams. Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten und die Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft sind für diese Kinder und Jugendlichen prioritär sicherzustellen.
Rechtzeitig vor Schuljahresbeginn müssen die Prüfungsszenarien des Schuljahres 2020/2021 transparent geregelt werden – für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Hierfür sind auch die Prüfungsinhalte mit Blick auf entfallene gemeinsame Lernzeiten und –inhalte zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Service der Landesverbände
Viele Bestimmungen und Maßnahmen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Unsere Landesverbände engagieren sich für Sie vor Ort und halten auf den Webseiten spezifische Informationen vor. Bitte informieren Sie sich dort zu den aktuellen Entwicklungen und Ihren Möglichkeiten, Kritik an den Kultusministerien zu kanalisieren. Die Kontaktdaten finden Sie direkt in der interaktiven Deutschlandkarte auf unserer Startseite unter www.vbe.de oder hier.
Außerdem haben wir Sonderseiten der Landesverbände auch hier zusammengestellt: https://kurzlink.de/vbecorona oder hier.