„Wir brauchen einen sensiblen Umgang mit Integration – Verbote sind der falsche Weg!“
Kurz vor Ende des islamischen Fastenmonats Ramadan am 4. Juni 2019 forderte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Anette Widmann-Mauz, die Prüfung eines Kopftuch-Verbots an Grundschulen – ein solches hatte das österreichische Parlament Mitte Mai beschlossen.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, warnte als Reaktion darauf vor populistischen Schnellschüssen und fordert mehr Sensibilität bei der Integration: „Schulen haben die Aufgabe, zum Respekt vor dem Anderssein zu erziehen. Schülerinnen und Schüler dürfen nicht diskriminiert werden, weil sie den Ramadan einhalten möchten – und auch das Tragen oder Nichttragen von Kopftüchern darf ebenso wenig zur Ausgrenzung führen. Wir akzeptieren die Ausübung religiöser Pflichten – jedoch gibt es Einschränkungen: Um das körperliche Wohlbefinden sicherzustellen, sollten Grundschulkinder nicht fasten und Jugendliche unter dem Augenmerk der Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkräfte bspw. vom Sportunterricht befreit werden dürfen. Unabdingbar ist auch, dass noch nicht religionsmündige Schülerinnen nicht zum Tragen eines Kopftuches gezwungen werden dürfen.“ Beckmann betont, dass es Aufgabe der Politik sei, das Gelingen von Integrationsprojekten zu ermöglichen. Hierzu zähle insbesondere die flächendeckende Einführung des staatlichen Islamunterrichtes.
Der Bundesvorstand des VBE hatte im März 2018 eine entsprechende Position verabschiedet. Ziel eines staatlichen Angebots sei es demnach, ein fundiertes, moderates Sachverständnis aufzubauen – ganz im Sinne der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Die Position finden Sie hier.