Harte Verhandlungen führen zu positivem Ergebnis

Einigung Tarifverhandlungen Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen

Volker Geyer, stellv. dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik, bei der Protestaktion im Rahmen der Tarifverhandlungen

Es waren kontroverse und zähe Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. In drei Verhandlungsrunden konnte keine Einigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erzielt werden. Die Empfehlung der angerufenen Schlichtungskommission vom 15. April brachte schließlich eine gute Verhandlungsgrundlage für die vierte Verhandlungsrunde. Am 22. April wurde ein Ergebnis erzielt, das substanzielle Verbesserungen für die über 2,5 Millionen Beschäftigte, unter anderem Erzieherinnen und Erzieher, bringt und die vorherigen Angebote der Arbeitgeberseite übertrifft.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Gerhard Brand, kommentiert dazu:

„Das Ergebnis ist insgesamt tragfähig und positiv zu bewerten. Das klare Ziel der Gewerkschaften war es, ein sozial gerechtes Ergebnis zu erreichen, welches einen nachhaltigen Inflationsausgleich und einen angemessenen Mindestbetrag, insbesondere mit Blick auf die unteren und mittleren Einkommensgruppen, enthält. Beides ist erreicht, was bei allen Beschäftigten zu einem deutlichen Anstieg der Entgelte führen wird, gerade bei den unteren Entgeltgruppen. Das ist eine finanzielle Wertschätzung, die die Kolleginnen und Kollegen mehr als verdienen.“

Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des VBE, Arbeitsbereich Tarifpolitik, erklärt:

„Das Ergebnis zielt darauf ab, zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen und den Leistungen der Beschäftigten und den Anforderungen an einen konkurrenzfähigen Öffentlichen Dienst gerechter zu werden. Es ist ganz klar: Dieses Tarifergebnis konnte nur erzielt werden, weil so viele Kolleginnen und Kollegen im Vorfeld und im Verlauf der Verhandlungen für ihre berechtigten Ziele gekämpft und hierüber den verhandelnden Gewerkschaften den Rücken gestärkt haben. All diesen Menschen gilt unser und mein ausdrücklicher Dank.“

Kein Tarifabschluss der letzten Monate erreicht das jetzt erzielte TVöD-Niveau. Das ist ein Erfolg.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Ergebnisse schaffen einen wirtschaftlichen Ausgleich angesichts der enorm gestiegenen Lebenshaltungskosten. Reale Lohnerhöhungen müssen folgen. Das, was etwa Erzieherinnen und Erzieher leisten, verlangt auch finanziell nach einer höheren Wertschätzung, um das Berufsfeld attraktiver zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Zudem konnten nicht alle Forderungen durchgesetzt werden. Teilzeitbeschäftigte und Auszubildende erhalten die Inflationsausgleichsprämie nicht in vollem Umfang, eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung konnte nicht im Tarifvertrag verankert werden. Zudem braucht es eine dem Ergebnis entsprechende Lösung für Pensionärinnen und Pensionäre sowie Rentnerinnen und Rentner. Ziele, für die sich der VBE, unter anderem über seine Mitglieder in der Bundestarifkommission seines Dachverbands, dem dbb beamtenbund und tarifunion, stark machen wird.

Eine starke Signalwirkung haben der Abschluss und der eindrucksvolle Einsatz der Beschäftigten für ihre Interessen für die im Herbst beginnenden Tarifverhandlungen für die Länder.

Wesentliche Ergebnisse auf einen Blick 

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreies Inflationsausgleichsgeld in Höhe von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung ab Juni 2023).
  • Ab dem 1. März 2024: Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird).
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  • Vertragslaufzeit: 24 Monate

Der Abschluss für Erzieherinnen und Erzieher

  • Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Einrichtungen erreichen ab März 2024 eine lineare Erhöhung ihres Tabellenentgelts um mehr als zehn Prozent.
  • Das sind umgerechnet mindestens 375,76 Euro und höchstens 455,58 Euro brutto mehr im Monat. 
  • Darüber hinaus erhalten sie, wenn sie vollzeitbeschäftigt sind, ein steuer- und sozialabgabefreies Inflationsausgleichsgeld vom insgesamt 3.000 Euro.