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Rechtsanspruch auf Ganztag: Arbeitsbedingungen müssen stimmen

Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgeschrieben, dass ein Recht auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder in den ersten vier Schuljahren umgesetzt werden soll. Aber wie soll dieses Recht ausgestaltet werden, wie viele Gelder müssen fließen, um welche Bedarfe zu decken – und wie können Qualitätsanforderungen verankert werden? Damit beschäftigen sich verschiedene Organisationen. Der Bundesvorsitzende des VBE und weitere Bundesvorstandsmitglieder nehmen ständig an Veranstaltungen teil, um diesen Prozess zu begleiten.

Die Bertelsmann Stiftung organisiert schon seit 2018 eine „Workshopreihe Rechtsanspruch Ganztag“, bei der sich Akteure aus Schule, Jugendhilfe, Verbänden und Forschung zum Thema austauschen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte am 03. September 2019 zu einer Tagung unter dem Motto „Zeit für Mehr – Recht auf Ganztag für Grundschulkinder“ geladen. Nach einem Praxisbeispiel für gelingenden Ganztag wurde darüber diskutiert, welche Bedingungen es braucht und wie Qualität gesichert werden kann. Die SPD-Bundestagsfraktion lud am 22. Oktober 2019 zu einem Expertengespräch zum gleichen Thema ein.

Immer wieder wurde deutlich, dass die Frage des Rechtsanspruchs mit der Frage nach (gut qualifiziertem Personal) eng verknüpft ist. Der VBE Bundesvorsitzende, Udo Beckmann, betont: „In Zeiten des Mangels an pädagogischen Fachkräften ist die drängendste Herausforderungen, viele Auszubildende und Studierende zu gewinnen und die Arbeitsbedingungen für alle so zu gestalten, dass sie gut, gerne und dadurch auch lange im Bildungsbereich arbeiten können und möchten. Dass das mitgedacht wird – dafür setzen wir uns ein.“