Umfang des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erarbeitet
Ab wann, bis wann, wie lange und was ist mit den Ferien? Bei dem Vorhaben, das sich die Regierungskoalition in ihr Hausaufgabenheft, den Koalitionsvertrag, geschrieben hat, wurden zunächst die Grundlagen angegangen. So wurde geklärt, in was für einem Umfang Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern realisiert werden soll. Dachten zu Anfang noch viele, dass die Vorgaben ähnlich der Definition der Kultusministerkonferenz, was Ganztag ist, sein würden, steht jetzt fest: Das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe geht deutlich darüber hinaus. Sie haben sich darauf verständigt, dass der Rechtsanspruch eines Kindes auf Ganztagsbetreuung 8 Stunden am Tag und 5 Tage pro Woche umfassen soll. Auch in insgesamt zehn Wochen der Ferien müssen diese Zeiten gewährleistet werden. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstitutes müssten demnach zur Bedarfsdeckung bis 2025 820.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Eingedenk der Schülerinnen und Schüler, die zwar keinen Ganztagsplatz benötigen, aber über die Mittagspause hinaus betreut werden sollen (bis 14.30 Uhr) müssen sogar 1,1 Millionen Plätze geschaffen werden.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann, und weitere Bundesvorstandsmitglieder begleiten diesen Prozess aktiv und bringen vor allem zwei Fragen ein. Zum einen müsse geklärt werden, wie in Zeiten des Fachkräftemangels ausreichend Personal gewonnen und durch attraktive Arbeitsbedingungen im System gehalten werden kann. Zum anderen setzen sie sich vehement dafür ein, Ganztagsbetreuung als Ganztagsbildung zu verstehen und von Anfang an die Qualitätsdimension aller Vorhaben einzurechnen. „Denn nur, wenn qualitativ hochwertige Angebote gemacht werden können, hat Ganztag den erhofften Erfolg für die Schülerinnen und Schüler“, so Beckmann.