Bildungsgerechtigkeit

Kinderrechte auf dem Weg ins Grundgesetz

Das Bild wird seit über einem Jahr vielfach gebraucht – das Bild des Brennglases. Leider zurecht. Denn selten zuvor sind so viele Mängel in unserer Gesellschaft, vor allem im Sozial-, Sicherungs- und Bildungssystem, derart schonungslos aufgezeigt worden wie in Zeiten der Corona-Pandemie. Endlich unter das Brennglas rückt in dieser Zeit das Vorhaben, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben, sodass diese sichtbarer, besser einforder- und einklagbarer werden. Fast 30 Jahre, nachdem Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention aus dem Jahr 1989 ratifiziert hat, soll diese Grundlage nun derart verankert werden. Darauf haben sich die Koalitionsparteien verständigt und einen Gesetzesentwurf eingebracht. Am 15. April 2021 fand hierzu die erste Lesung im Bundestag statt, benötigt wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Danach soll aus dem Grundgesetz klar hervorgehen, dass Kinder Trägerinnen und Träger aller Grundrechte und gleichzeitig besonders schutzbedürftig sind. Konkret heißt das: Kinder müssen angehört werden und dürfen bei Maßnahmen, die sie selbst betreffen, mitbestimmen, also etwa beim Bau (kindgerechter) Bildungseinrichtungen. Heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention, „...das Wohl des Kindes ist vorrangig zu berücksichtigen“, so hat man sich in der Koalition nach langem Ringen auf das Wort angemessen verständigt, um die Elternrechte gegenüber der Obhutspflicht des Staates nicht zu schwächen. Kinderschutzverbände und Opposition geht diese Formulierung nicht weit genug.

Die Diskussion zeigt: Wir ringen insbesondere in dieser Zeit auch darum, wie wir verschiedenen Grundrechten, die nebeneinander bestehen, bestmöglich gerecht werden können. Als Interessensvertretung für über 164.000 Pädagoginnen und Pädagogen in Deutschland hat der VBE einen klaren Auftrag. Und gleichzeitig müssen auch wir, wie alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland uns immer wieder daran erinnern, einen Schritt zurückzutreten und uns zu fragen: Was ist gerade verhältnismäßig? Was ist der  bestmögliche Weg, um das eine (Recht) zu schützen, ohne das andere (Recht) zu gefährden? Wen dürfen wir nicht vergessen? Aber selbst wenn wir das ehrlich und nach bestem Wissen beherzigen, werden Ungerechtigkeiten bleiben. Viele von ihnen haben uns im vergangenen Jahr neben eigenen Sorgen beispielsweise von den Hilferufen von Eltern  berichtet, aber auch davon, dass Kinder teilweise nicht mehr in gleichem Maße erreichbar waren. Gerade jetzt, wo insbesondere gefährdete Gruppen zusätzlich benachteiligt werden, wie geflüchtete Kinder, Kinder mit Behinderungen, armutsbetroffene Kinder oder Kinder, die in konfliktreichen Situationen aufwachsen, müssen Kinderrechte immer wieder zentrales Prüfkriterium beschlossener Maßnahmen sein.

Was aber nicht sein darf, ist, dass dafür die Gesundheit derer aufs Spiel gesetzt wird, die unser System aufrechterhalten, nämlich ihre Gesundheit, um die Versäumnisse anderer, nämlich der Politik, auszubaden. Bei aller Einsicht, dass es auf komplexe Fragen kaum einfache und gerechte Antworten geben kann: Es kann nicht sein, dass über ein Jahr nach Beginn der Pandemie Schule und Kita zumeist immer noch Orientierung, Klarheit, Verlässlichkeit und Ehrlichkeit versagt werden. Und es ist unverhandelbar, dass der „Dreiklang des Infektionsschutzes“ aus Testen, Impfen und ausreichender Bereitstellung von Hygienemaßnahmen Grundvoraussetzung für offene Bildungseinrichtungen ist. Weil wir uns um die Kinder UND die Beschäftigten in Bildungseinrichtungen sorgen, kämpfen wir genau dafür.