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Bundestag beschließt Ganztags-Rechtsanspruch – VBE: Personalvorbehalt!

Denkbar knapp, nämlich in der letztmöglichen Sitzungsreihenfolge von Bundestag und Bundesrat in der aktuellen Legislaturperiode, wurde der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder von der 1. bis zum Abschluss der 4. Klasse auf den parlamentarischen Weg gebracht. Nach mehreren Jahren, in den Studien und Expertisen u. a. zum Platzbedarf für Kinder, aber auch zum wirtschaftlichen Mehrwert arbeitender Mütter erstellt und in zahlreichen Gremien debattiert wurden, ist es nun so weit. Geeinigt wurde sich auf einen Anspruch des Kindes auf Betreuung für 8 Stunden von Montag bis Freitag auch in den Schulferien – bis auf 4 Wochen im Jahr. Dies soll ab dem Schuljahr 2026/27 für die 1. Klassen gelten. Im Jahr darauf für die 1. und 2. Klassen und immer so weiter, bis im Schuljahr 2029/2030 für alle Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 4. Klasse ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbildung besteht.

Obwohl lange darum gestritten wurde, konnten qualitative Aspekte nicht ausreichend im Gesetz berücksichtigt werden. Einzig die Verankerung im Sozialgesetzbuch VIII sorgt dafür, dass das Fachkräfteprinzip gilt. So ist in § 72 festgeschrieben, dass in der Jugendhilfe Fachkräfte einzusetzen sind. Diese benötigen eine angemessene Fachlichkeit, die persönliche Eignung sowie Fort- und Weiterbildungen, denn Fachkraft kann nur sein, wer durch stetes Lernen und Reflexion der Tätigkeit auf dem aktuellen Stand bleibt und sich mit neuen Entwicklungen fachlich auseinandersetzt. Dafür müssen entsprechende Angebote bereitgestellt werden. Mit vielen anderen Organisationen tritt der VBE dafür ein, dass bei der Ausgestaltung in den Ländern klare Qualitätsrahmen geschaffen werden.

Das größte Problem bleibt jedoch, so Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE, der Mangel an Fachkräften, seien es Lehrkräfte oder Erzieherinnen und Erzieher: „Für uns steht das ganze Projekt unter Personalvorbehalt. Deshalb brauchen wir politische Bemühungen, die Ausbildung in pädagogischen Berufen, das Studium auf Lehramt sowie die Berufsausübung in einer pädagogischen Einrichtung attraktiver zu gestalten. Ganztag kann nur mit qualitativ hochwertig ausgebildetem Personal gelingen!“