Kooperation im gesamten Bildungsbereich notwendig
„Der VBE hält eine Zurücknahme des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern für den gesamten Bildungsbereich für dringender denn je“, stellt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann mit Blick auf die heutige Entscheidung des Bundesrates zum Vorhaben der Bundesregierung, über eine Grundgesetzänderung nur für den Hochschulbereich das Kooperationsverbot zu kippen.
Beckmann betont: „Der halbherzige Kompromiss der Bundesregierung wird in keiner Weise dem beschworenen Projekt der Bildungsrepublik gerecht. Bildung muss endlich in nationaler Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen beackert werden. Wir brauchen eine gemeinsam getragene Bildungsstrategie und die Bündelung der Mittel von Bund, Ländern und Kommunen zur Umsetzung strategischer Bildungsaufgaben.“ Dazu gehöre die Umsetzung der von Deutschland ratifizierten Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich ebenso wie die Neuauflage eines Ganztagsprogramms. „Der VBE hält es für notwendig, das Grundgesetz zu erweitern und eine vernünftige Kooperation im Bildungsbereich zu ermöglichen. Die Zeit für eine Lösung drängt, denn ein Blick in den Haushaltsentwurf 2013 des Bundesbildungsministeriums zeigt an, wie der Bund seine Mittel aus dem Bildungsbereich umlenkt in den Wissenschaftsbereich. Offenbar ist im Hause Schavan das Thema Kooperation im Bildungsbereich abgehakt.“