Berlin, Bildungsfinanzierung

Schulsozialarbeit nachhaltig sichern

„Der VBE unterstützt die Bundesratsinitiative von NRW und Rheinland-Pfalz, die Finanzierung für Schulsozialarbeit in Brennpunktschulen durch den Bund auch über 2013 hinaus zu gewährleisten“, erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann mit Blick auf die Bundesratssitzung am 3. Mai. „Schulen in einem schwierigen sozialen Umfeld sind auf diese Unterstützung angewiesen. Der Ausbau der Schulsozialarbeit hat sich bewährt. Es hat nichts mit Nachhaltigkeit und verantwortungsvoller Bildungspolitik zu tun, Maßnahmen anzuschieben, erfolgreich zu nutzen und dann trotzdem einzustampfen“, kritisiert Beckmann. 

Der VBE-Bundesvorsitzende weiter: „An diesem Beispiel wird erneut deutlich, wie dringend erforderlich es ist, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern fällt. Der Bund muss wieder die Möglichkeit bekommen, in Kooperation mit den Ländern in die Verbesserung von Bildung zu investieren. Es zeigt aber auch, dass die Bundesmittel konkret an den Bildungszweck gebunden werden müssen. Mit den bisherigen 400 Millionen Euro Bundesmitteln sollte die Umsetzung des Bildungs-pakets durch mehr Schulsozialarbeit in Brennpunktbezirken forciert werden, in denen besonders viele Kinder mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket leben. Die vereinbarte Anschlussfinanzierung der Schulsozialarbeit nach 2013 haben die Länder nicht genügend angepackt und stattdessen mit Blick auf ihre Haushalte vor sich hergeschoben. Die Leidtragenden sind die beschäftigten Schulsozialarbeiter und ausgerechnet die Kinder, die sowieso eher am Rande der Gesellschaft stehen.“ 

Hintergrund: Im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung wurde in einer Protokollvereinbarung von Bund und Ländern im Februar 2011 festgelegt, dass der Bund von 2011 bis 2013 mit 400 Millionen Euro zusätzliche Mittel an die Länder für Schulsozialarbeit und Mittagessen an Horten gibt, um die Umsetzung des Bildungspakets zu unterstützen. 

In der Bundesratssitzung am 3. Mai steht auf der Tagesordnung unter Punkt 89 der Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen.