Teil-Kooperationsgebot ein erster Schritt in die richtige Richtung
„Eine Lockerung des Kooperationsverbots für den Hochschulbereich kann nur ein erster Schritt sein“, erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann aus Anlass der morgigen Bundesratssitzung. „Bund und Länder müssen für den gesamten Bildungsbereich auf Augenhöhe kooperieren. Eine Politik der Bittstellerei kann und darf keine Perspektive sein, um die Inklusion, den Ganztag und auch die Herausforderungen digitaler Bildung zu meistern.“ Die Qualität des öffentlichen Bildungswesens müsse von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam geschultert werden. Vor diesem Hintergrund sollten mögliche Wege eines Kooperationsgebots für den gesamten Bildungsbereich ausgelotet werden, so Beckmann.