VBE zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
„Der VBE nimmt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit großer Zurückhaltung zur Kenntnis. Für mich ist das eine Rolle rückwärts“, erklärt VBE-Bundesvorsitzender und VBE NRW Landesvorsitzender Udo Beckmann. „Für den VBE steht außer Frage, dass Lehrkräfte in Deutschlandt der Neutralitätspflicht unterliegen und diese Pflicht nicht verletzt werden darf.“
Beckmann weiter: „Der VBE setzt sich dafür ein, dass Schule ein Ort der Bildung und Erziehung bleibt und Schülerinnen und Schüler ohne jegliche Beeinflussung unterrichtet werden. Dies ist und bleibt der Auftrag von Lehrerinnen und Lehrern.“ Es sei zu befürchten, so Beckmann, dass mit der heutigen Entscheidung Schulleitungen und Lehrkräften weitere Belastungen auferlegt werden, denn in jedem Einzelfall müsse nunmehr geprüft werden, inwiefern die Neutralitätspflicht eingehalten oder die Grenze der Neutralität überschritten werde. Das Tragen des Kopftuchs werde gerade von traditionalistischen Gruppierungen propagiert und sei als Ausdruck religiöser Intoleranz oder gar Frauenfeindlichkeit zu werten. Der Druck auf muslimische Mädchen, gegen ihren Willen ein Kopftuch tragen zu müssen, werde so noch wachsen.
Beckmann abschließend: „Der Gesetzgeber ist nun gefordert, für die Schulleitungen einen neuen rechtssicheren Rahmen zu schaffen.“
Hintergrund:
Urteil Bundesverfassungsgericht Nr. 14/2015 vom 13. März 2015, Beschluss vom 27. Januar 2015, 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10