Weg frei für den Digitalpakt: VBE fordert Umsetzung mit Kopf, Herz und Hand
„Wir begrüßen die Einigung im Vermittlungsausschuss ausdrücklich und freuen uns darüber, dass das geänderte Gesetz schon heute im Bundestag erfolgreich abgestimmt wurde. Wir setzen darauf, dass auch der weitere Gesetzgebungsprozess schnell finalisiert wird. Denn: Es ist bereits fünf nach zwölf. Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern warten seit über zwei Jahren auf den Digitalpakt Schule. Was es jetzt braucht, sind Kopf, Hand und Herz. Zuerst müssen Zuständigkeiten geklärt, Prozesse aufgestellt und erläutert und Ansprechpartner benannt werden. Es braucht zweitens schnelles und entschiedenes Handeln. Und nicht zuletzt müssen alle mitgenommen werden. Eine Fortbildungsoffensive der Länder ist daher Pflicht. Die Lehrkräfte sind zudem in die Fortschritte einzubeziehen, der jeweils aktuelle Stand ist transparent zu machen und die Expertise der Lehrkräfte zum Beispiel bei der Anpassung von Lehrplänen muss einbezogen werden“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) anlässlich der Einigung der Länder im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag bezüglich der Grundgesetzänderung der Artikel 104b und 104c und der Abstimmung über das geänderte Gesetz im Bundestag. Es wird erwartet, dass am 15. März 2019 im Bundesrat über den geänderten Gesetzentwurf abgestimmt wird.
Bei aller Euphorie über die Fortschritte mahnt Beckmann aber: „Es bleiben Leerstellen. Insbesondere muss klar sein, dass auch 5 Milliarden Euro, von denen in der aktuellen Legislaturperiode ja nur noch 3,5 Milliarden Euro ausgeschüttet werden, den Bedarf in keiner Weise decken. Hierzu hatte die Bertelsmann Stiftung eine Studie vorgelegt, wonach jährlich 2,8 Milliarden Euro investiert werden müssen. Demnach darf das Geld des Bundes nicht nur ein Impuls sein. Nachhaltigkeit ist gefordert.“
Bei der Aussprache im Deutschen Bundestag kritisierten Vertreter der AfD-Fraktion u.a., dass die gestern erreichte Einigung schon heute im Bundestag verhandelt wird. Es wurde die Absetzung des heutigen Tagesordnungspunktes beantragt. Dies wurde jedoch gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt. Vertreterinnen und Vertreter anderer Fraktionen machten deutlich, dass sich die AfD im Vermittlungsausschuss nicht beteiligt, aber allen Prozessen (auch der Fristverkürzung) zugestimmt habe. Der VBE-Bundesvorsitzende kommentiert: „Die Änderung dieses Gesetzes und damit die weitere Ausgestaltung des Bildungsföderalismus ist nicht nur für die Umsetzung des Lernens in der digitalen Welt essenziell. Diese wichtige Abstimmung im Bundestag zur Profilierung abseits von inhaltlichen Schwerpunkten zu nutzen, ist alles andere als zielführend. Die Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder muss gemeinsames Anliegen über alle Parteigrenzen hinweg sein. Deshalb bewerten wir den parteiübergreifenden Kompromiss, der gemeinsam von der Regierungskoalition und maßgeblich auch von den Oppositionsfraktionen, außer der AfD, gestaltet wurde, als wichtiges Zeichen.“