VBE fordert Beibehaltung der Maskenpflicht!
Angesichts des dramatischen Infektionsgeschehens und aufgrund der durch die Bundesregierung beschlossenen Abschwächung des Infektionsschutzes stand das Thema im Fokus der VBE-Bundesvorstandssitzung am Wochenende.
Die Rückmeldungen aus den 16 Landesverbänden haben gezeigt, wie dramatisch die Situation im Schulsystem ist. Vor diesem Hintergrund stellt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), im Einklang mit den Landesverbänden fest:
„Angesichts neuer Rekorde bei den Inzidenzwerten und dem ohnehin überproportional hohen Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, ist es nicht zu verantworten, dass die Maskenpflicht in den Schulen vollkommen oder in weiten Teilen fällt. Wir stimmen mit der Politik in der Einschätzung überein, dass Schule ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag am besten erfüllen kann, wenn Präsenzunterricht gewährleistet ist. Um dies sicherzustellen, braucht es aber gerade jetzt, im Hinblick auf die extremen Infektionszahlen, weiterhin die Schutzfunktion, die durch eine Maskenpflicht erzielt wird.
Denn Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn die personellen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Bereits jetzt arbeiten die Schulen mit einer personellen Unterdeckung. Vor diesem Hintergrund können wir es uns nicht leisten, wirksame Infektionsschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht aufzugeben, da dies zwangsläufig zu zusätzlichen personellen Ausfällen führen wird. Gleichzeitig trägt die Maskenpflicht zur Sicherung der Teilhabe der Schülerinnen und Schüler am Unterricht bei. Wenn Politik ernsthaft daran interessiert ist, dass das System Schule nicht kollabiert, muss sie sicherstellen, dass die Maskenpflicht in den Schulen zunächst mindestens bis zu den Osterferien aufrecht erhalten bleibt, um dann je nach Infektionslage neu entscheiden zu können. Kolleginnen und Kollegen in den Schulen leisten seit Monaten alles Menschenmögliche, um trotz extremer Belastungen ein anspruchsvolles Bildungsangebot aufrecht zu erhalten.“